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EU-Parlament genehmigt Ausnahmen von CO2-Abgaben

Das Europäische Parlament hat in einer aktuellen Sitzung für Ausnahmen und Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichssystem, bekannt als „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM), gestimmt. Ziel dieses Systems ist es, Verlagerungen von CO2-Emissionen in Drittstaaten zu verhindern. Die neuen Regelungen sehen vor, dass kleine Importeure von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen werden.

Neuer Schwellenwert für Importeure

Laut der Europäischen Kommission wird ein neuer Schwellenwert von 50 Tonnen CO2 pro Jahr und Importeur eingeführt. Diese Maßnahme soll dazu führen, dass rund 90 Prozent der Importeure von den Verpflichtungen des CBAM befreit werden. Trotz dieser Ausnahmen wird betont, dass mehr als 99 Prozent der Emissionen weiterhin unter das System fallen. Um die neuen Regelungen in Kraft zu setzen, müssen diese Vorschläge zusätzlich vom Rat der Mitgliedstaaten genehmigt werden.

Die Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichssystem sind Teil eines umfassenderen Pakets, das von der Europäischen Kommission zur Verringerung der Regulierung vorgeschlagen wurde. In diesem ersten Paket sind neben den Änderungen beim CBAM auch eine Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr sowie die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten.

Weniger Bürokratie für Unternehmen

Insgesamt zielt das Paket darauf ab, die bürokratischen Anforderungen für Unternehmen um rund ein Viertel zu reduzieren. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen von den Erleichterungen profitieren, da die Meldepflichten für diese Gruppen um 35 Prozent gesenkt werden sollen. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen zu stärken und gleichzeitig die Umweltziele der Union zu unterstützen.

Die Abstimmung im Parlament ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer Reform des bestehenden Systems, das seit seiner Einführung auf viel Kritik gestoßen ist. Die kommenden Entscheidungen des Rates werden entscheidend sein, um die vorgeschlagenen Änderungen endgültig umzusetzen und die langfristigen Ziele der EU im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu erreichen.

Quelle: https://orf.at/stories/3394601/