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    EU-Parlament genehmigt Ausnahmen von CO2-Abgaben

    Das Europäische Parlament hat in einer aktuellen Sitzung für Ausnahmen und Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleichssystem, bekannt als „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM), gestimmt. Ziel dieses Systems ist es, Verlagerungen von CO2-Emissionen in Drittstaaten zu verhindern. Die neuen Regelungen sehen vor, dass kleine Importeure von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen werden. Neuer Schwellenwert für Importeure Laut der Europäischen Kommission wird ein neuer Schwellenwert von 50 Tonnen CO2 pro Jahr und Importeur eingeführt. Diese Maßnahme soll dazu führen, dass rund 90 Prozent der Importeure von den Verpflichtungen des CBAM befreit werden. Trotz dieser Ausnahmen wird betont, dass mehr als 99 Prozent der Emissionen weiterhin unter das System fallen. Um die neuen Regelungen in Kraft zu…